Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: [Februar 2026]
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für autorisierte Partner „Partnerbedingungen“ werden aus Gründen der Transparenz und zu Referenzzwecken bereitgestellt. Sie stellen für sich genommen keine verbindliche Vereinbarung dar und werden nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich durch Verweis in eine schriftliche Vereinbarung, ein Bestellformular oder ein ähnliches Vertragsdokument aufgenommen werden, das von einem autorisierten Partner und Sherpaa unterzeichnet wurde.
„Sherpaa“bezeichnet das nach deutschem Recht gegründete Unternehmen Lion Velo International GmbH mit Sitz in Bessemerstr. 51, 1. OG, 12013 Berlin, Deutschland.
„Autorisierter Partner“bezeichnet jeden Distributor, Händler, Wiederverkäufer oder kommerziellen Partner, der von Sherpaa zum Verkauf, Vertrieb, zur Werbung oder anderweitigen Vertretung von Sherpaa-Produkten autorisiert ist.
„Produkte“ bezeichnet Sherpaa-Lasten-E-Bikes, Fahrräder, Zubehör, Ersatzteile und verwandte Produkte.
Sherpaa arbeitet weltweit mit ausgewählten Distributoren, Händlern und Wiederverkäufern zusammen.
1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1 Diese Partnerbedingungen regeln die Beziehung zwischen Sherpaa und einem autorisierten Partner nur dann, wenn sie ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung (z. B. Bestellformular oder Partnervereinbarung) enthalten sind.
1.2 Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher, Website-Besucher oder andere Nutzer der Dienste von Sherpaa.
2. Ernennung und Bevollmächtigung
2.1 Die Ernennung zum autorisierten Partner liegt im alleinigen Ermessen von Sherpaa und begründet kein Vertretungs-, Joint-Venture-, Partnerschafts- oder Arbeitsverhältnis.
2.2 Die Autorisierung ist nicht exklusiv, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Sherpaa kann den Partnerstatus jederzeit vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung genehmigen, aussetzen oder beenden.
3. Bestellungen, Preise und Zahlung
3.1 Preislisten: Alle von Sherpaa auf Business-to-Business-Basis (B2B) angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), Einfuhrzölle, Zollgebühren, Quellensteuern, Transport-, Versandkosten, Versicherung, Verpackung und sonstige anfallende Steuern oder staatliche Gebühren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Alle von Sherpaa angegebenen Preise sind in Euro (EUR) angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wenn Preise in einer anderen Währung als Euro (EUR) angegeben sind, dienen diese Preise nur der Übersichtlichkeit und basieren auf dem Euro-Gegenwert zum Wechselkurs, der am Tag der Angebotsabgabe gilt.
3.2 Auftragsannahme: Alle bei Sherpaa aufgegebenen Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Sherpaa. Sherpaa behält sich das Recht vor, Bestellungen anzunehmen, abzulehnen oder deren Annahme von Bedingungen abhängig zu machen, einschließlich auf der Grundlage einer Bonitätsprüfung oder geltender Compliance-Anforderungen.
3.3 Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Beträge vor dem Versand fällig.
3.3.1 Sherpaa ist berechtigt, nach jeder bestätigten Bestellung (teilweise oder anderweitig) eine Rechnung zu stellen. Der Partner hat die von Sherpaa erhaltenen Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern Sherpaa und der Partner nicht ausdrücklich eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart haben.
3.3.2 Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder anderen von Sherpaa genehmigten Zahlungsmethoden. Für zugelassene Partner kann Sherpaa Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschriftverfahren (B2B) anbieten, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung und der Ausführung eines gültigen Mandats.
3.3.3 Sherpaa ist berechtigt, vom Partner eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit zu verlangen. Sherpaa ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags oder einer Bestellung jederzeit auszusetzen, wenn eine oder mehrere Rechnungen ausstehen oder wenn eine Rechnung länger als 30 Tage unbezahlt bleibt.
3.3.4 Hat Sherpaa keine vollständige und fristgerechte Zahlung erhalten, werden alle Forderungen von Sherpaa gegenüber dem Partner, unabhängig von deren Grund oder Art, sofort fällig und zahlbar, und der Partner hat Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats auf die ausstehenden Beträge zu zahlen, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Inkassokosten. Sherpaa ist in diesem Fall berechtigt, alle Aktivitäten für den Partner auszusetzen oder einzustellen, ohne dass Sherpaa gegenüber dem Partner haftbar ist.
3.3.5 Der Partner ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten auszusetzen oder aufzurechnen. Zahlungen des Partners sind ohne jeglichen Abzug zu leisten.
3.4 Steuern und Abgaben: Der Partner ist allein verantwortlich für alle anfallenden Mehrwertsteuern (MwSt.), Einfuhrzölle, Zollgebühren, Quellensteuern und sonstigen Steuern, Abgaben oder staatlichen Gebühren, die durch den Kauf, die Einfuhr, den Weiterverkauf oder den Vertrieb der Produkte in seinem Gebiet entstehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.5 Preisänderungen: Sherpaa kann Preise oder Produktspezifikationen mit angemessener Frist ändern. Die Preise in angenommenen Bestellungen gelten nur für diese Bestellung.
4. Lieferung, Risiko und Eigentumsrecht
4.1 Lieferung : Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, liefert oder versendet Sherpaa die Produkte an die Sherpaa bekannte Adresse des Partners.
4.2 Lieferbedingungen: Die Lieferbedingungen sind im Bestellformular gemäß Incoterms® 2020 festgelegt.
Alle Liefertermine und Lieferzeiten sind nur Schätzungen und nicht verbindlich. Die Lieferfristen beginnen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Sherpaa. Der Tag und die Uhrzeit der Lieferung hängen vom Lieferplan des Spediteurs ab. Sherpaa kann Teillieferungen vornehmen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Lieferverzögerungen berechtigen den Partner nicht zu Entschädigungen, Schadenersatz oder Kündigung. Bei einer Lieferverzögerung kann der Partner Sherpaa eine angemessene schriftliche Nachfrist von mindestens sechs (6) Wochen einräumen. Ist die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt, kann der Partner die betroffene Bestellung nur insoweit kündigen, als sie noch nicht erfüllt ist. Bereits gelieferte Produkte müssen angenommen und bezahlt werden.
Sherpaa haftet nicht für Verluste, die durch Lieferverzögerungen entstehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Risiko: Die Lieferung erfolgt gemäß Incoterms® 2020 FCA (Free Carrier) ab Werk Sherpaa, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht in dem Moment auf den Partner über, in dem die Produkte gemäß dem geltenden Incoterm an den Spediteur übergeben werden.
4.4 Eigentumsrecht: Das rechtliche Eigentumsrecht an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Sherpaa.
5. Höhere Gewalt
5.1 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen für autorisierte Partner oder einer Vereinbarung, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen („höhere Gewalt“).
5.2 Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen der betroffenen Partei für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen dieses Ereignisses zu mildern.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt umfassen unter anderem:
- Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Feuer, Überschwemmungen oder höhere Gewal
- Krieg, Terrorismus, Unruhen, zivile Unruhen oder Handlungen öffentlicher Feinde
- Staatliche Maßnahmen, Handelsbeschränkungen, Embargos oder Gesetzesänderungen
- Streiks, Aussperrungen, Arbeitskräftemangel oder Arbeitskämpfe
- Pandemien, Epidemien oder Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
- Engpässe oder Ausfälle bei Rohstoffen, Komponenten, Energie oder Versorgungsleistungen
- Störungen oder Ausfälle in der Produktion, Logistik, im Transportwesen oder in Lieferketten
- Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten oder Subunternehmern, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Sherpaa liegen
- Verzögerungen bei der Erlangung erforderlicher Genehmigungen, Zulassungen oder Lizenzen von Behörden
5.4 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald sie von einem Ereignis höherer Gewalt und dessen voraussichtlichen Auswirkungen auf die Leistungserbringung Kenntnis erlangt.
5.5 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage an, ist jede Partei berechtigt, die betroffene Vereinbarung oder Bestellung ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, ohne dass sie zu Schadenersatz, Entschädigung oder Strafzahlungen verpflichtet ist.
6. Prüfung, Rücksendungen und Fehlmengen
6.1 Prüfung: Der Partner oder ein von ihm benannter Dritter muss die Produkte bei Lieferung nach Erhalt sorgfältig prüfen.
6.2 Mängelanzeige: Festgestellte Mängel oder Fehlmengen sind unverzüglich der Person zu melden, die dem Partner das betreffende Produkt übergeben hat. Darüber hinaus muss der Partner Sherpaa innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Prüfung der Produkte schriftlich über Folgendes informieren:
- etwaige Mängel an den Produkten unter möglichst vollständiger Angabe des Mangels, des Zeitpunkts/Tages, an dem der Mangel entdeckt wurde, sowie der möglichen Ursache; und
- etwaige Abweichungen in Menge oder Qualität zwischen den gelieferten Produkten und den Angaben in der entsprechenden Auftragsbestätigung oder Rechnung.
6.2.1 Wenn und soweit der Partner seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 6.1 nicht nachgekommen ist, wird davon ausgegangen, dass die Mängel des betreffenden Produkts erst nach dem Übergang der Gefahr für dieses Produkt auf den Partner entstanden sind, und es wird ferner davon ausgegangen, dass der Partner auf alle Ansprüche in Bezug auf die angeblichen Mängel verzichtet hat.
6.2.2 Die Haftung von Sherpaa im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten ist beschränkt. Wenn der Partner nach Ansicht von Sherpaa nachweisen kann, dass er seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 6.1 nachgekommen ist und die von Sherpaa an den Partner gelieferten Produkte nicht ordnungsgemäß funktionieren, kann Sherpaa nach eigenem Ermessen nach Rückgabe des Produkts (gemäß Artikel 6.3) eine der folgenden Optionen wählen:
- Ersatz des Produkts;
- Reparatur des mangelhaften Produkts;
- Gewährung eines Preisnachlasses; und
- Rückerstattung des Kaufpreises.
6.2.3 Sherpaa ist von seinen Verpflichtungen in Bezug auf ein fehlerhaftes Produkt vollständig befreit, sobald es eine der oben genannten Optionen erfüllt hat. Sherpaa ist nicht verpflichtet, dem Partner weitere Entschädigungen oder Schadensersatz zu zahlen.
6.3 Rücksendungen: Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 6 ist der Partner berechtigt, Produkte an Sherpaa zurückzusenden. Produkte dürfen nur im Originalzustand zurückgesandt
werden und müssen von einer vollständig ausgefüllten Erklärung (gemäß Artikel 6.2) begleitet sein. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Partner. Die zurückgesandten Produkte bleiben nach Erhalt durch Sherpaa auf Risiko des Partners.
6.4 Nicht rückgabefähige Artikel: Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen oder installierte Produkte können nur bei Vorliegen eines Mangels zurückgegeben werden.
7. Marketing, Branding und Darstellung
7.1 Partner dürfen die Markenelemente von Sherpaa (Logos, Bilder, Beschreibungen) nur mit Genehmigung von Sherpaa und in Übereinstimmung mit den von Sherpaa bereitgestellten Markenrichtlinien verwenden.
7.2 Partner müssen Produkte korrekt und verantwortungsbewusst bewerben, ohne irreführende Angaben zu machen.
7.3 Jede Verwendung von Sherpaa-Markenzeichen oder -Materialien für Werbezwecke muss vorab genehmigt werden, wenn dies gemäß den Markenrichtlinien von Sherpaa erforderlich ist.
8. Garantie und Kundendienst
8.1 Sherpaa bietet offizielle Produktgarantiebedingungen, die separat unter www.sherpaabikes.com veröffentlicht sind. Die Garantiezeit beginnt mit der Lieferung an den Partner.
8.2 Autorisierte Partner können verpflichtet werden, in ihrem Gebiet einen Kundendienst der ersten Instanz anzubieten und Garantieprozesse zu erleichtern. Garantieansprüche müssen zusammen mit dem Original-Kaufbeleg bei Sherpaa eingereicht werden – wobei das Produkt zur Überprüfung vorgelegt werden muss.
8.3 Die Garantie deckt keine normale Abnutzung, Missbrauch, Schäden durch Fahrlässigkeit, Unfälle, unbefugte Änderungen oder unsachgemäße Montage ab.
9. Einhaltung von Gesetzen und Normen
9.1 Partner müssen alle geltenden Gesetze einhalten, einschließlich der Gesetze zu Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Datenschutz in ihrem Gebiet.
9.2 In der EU verkaufte Produkte müssen den CE- und den geltenden EU-Normen entsprechen.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Alle Marken, Patente, Designs, Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum bleiben das ausschließliche Eigentum von Sherpaa.
10.2 Der Partner erhält nur ein beschränktes, nicht exklusives, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, das für die Ausübung seiner autorisierten Aktivitäten erforderlich ist.10.3 Der Partner verpflichtet sich, nichts zu unternehmen, was die geistigen Eigentumsrechte von Sherpaa und/oder den Wert dieser geistigen Eigentumsrechte beschädigen, beeinträchtigen oder anderweitig schädigen könnte.10.4 Dem Partner ist es untersagt, geistige Eigentumsrechte von Sherpaa in irgendeiner Weise oder Form Dritten zugänglich zu machen.
10.5 Der Partner hat Sherpaa alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die Sherpaa entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Rechtsbeistand, verhängte Geldstrafen und Gerichtskosten, die sich aus einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Sherpaa durch den Partner ergeben.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Sherpaa nicht für indirekte, zufällige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich entgangener Gewinne oder Betriebsunterbrechungen.
11.2 Die Gesamthaftung von Sherpaa gegenüber einem autorisierten Partner für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Partnerbedingungen oder einer Vereinbarung, die diese enthält, übersteigt nicht den Betrag, den der Partner in den 12 Monaten vor der Geltendmachung des Anspruchs gezahlt hat.
11.3 Nichts in diesem Abschnitt schließt eine Haftung aus, die nach geltendem EU-Recht nicht beschränkt werden kann.
12. Entschädigung
Der Partner verpflichtet sich, Sherpaa von Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus:
- Jeder unbefugten Nutzung von Sherpaa-Produkten oder geistigem Eigentum
- Falscher Darstellung der Produktfunktionen
- Nichteinhaltung geltender Gesetze
- Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten
13. Vertraulichkeit
13.1 Partner müssen alle nicht öffentlichen kommerziellen, technischen und preisbezogenen Informationen, die sie von Sherpaa erhalten, vertraulich behandeln.
13.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Erfüllung des Vertrags verwendet werden.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Die Dauer, Verlängerung und Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Sherpaa und dem autorisierten Partner unterliegen ausschließlich der geltenden schriftlichen Vereinbarung, dem Bestellformular oder einem ähnlichen Vertragsdokument, in dem diese Partnerbedingungen ausdrücklich enthalten sind.
14.2 Alle Kündigungsrechte, Kündigungsfristen und Verpflichtungen nach der Kündigung unterliegen der Vereinbarung, die diese Partnerbedingungen enthält.
14.3 Bei Kündigung:
- Stellt der Partner die Nutzung aller Marken, Branding- und Marketingmaterialien von Sherpaa ein;
- Werden alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen sofort fällig und in voller Höhe zahlbar
- Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch nach der Kündigung bestehen bleiben sollen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftungsbeschränkung, Entschädigung und geltendes Recht), bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
15. Änderungen
Sherpaa kann diese Partnerbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Aktualisierte Versionen gelten nur, wenn:
- sie ausdrücklich in eine neue schriftliche Vereinbarung zwischen Sherpaa und dem Partner aufgenommen werden; oder
- sie gemäß dem in einer bestehenden Vereinbarung zwischen Sherpaa und dem Partner festgelegten Änderungsverfahren angenommen werden.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen diese Partnerbedingungen und alle Vereinbarungen, die sie enthalten, dem deutschen Recht, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts.
Streitigkeiten werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in Berlin, Deutschland, im Rahmen der geltenden Gesetze beigelegt.
Maßgebliche Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit in andere Sprachen als Englisch übersetzt werden. Im Falle von Unstimmigkeiten, Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der englischen Version und einer übersetzten Version ist die englische Version maßgebend und im größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, rechtsverbindlich.
17. Kontakt
Lion Velo International GmbH
E-Mail: yourbuddy@lionvelo.com
Bessemerstr. 51, 1. OG
12013 Berlin, Deutschland